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Der Friedhofsnutzer kann grundsätzlich die Gräber seiner Angehörigen nach eigenen Vorstellungen gestalten. Einschränkungen ergeben sich ausschließlich durch die Friedhofssatzungen der Städte und der Gemeinden. Hier können Gestaltungsvorschriften festgelegt werden.

Das Team von HAMMER Floristik & Gärtnerei berät Sie gerne über die Möglichkeiten der Grabgestaltung und auch über die Einschränkugen vor Ort.

Die nachfolgenden Hinweise können Ihnen bei einer zeitgemäßen Grabgestaltung helfen:

  • Die Bepflanzung sollte sich an der klimatischen Bedingung und an der Größe und Art der Grabstätte richten.
  • Es entsteht ein harmonischer Gesamteindruck durch ein ausgewogenes Verhältnis der Flächenbepflanzung (das sind Bodendecker),der Rahmenbepflanzung (das sind raumbildende Gehölze) und der Wechselbepflanzung (darunter versteht man den jahreszeitlich wechselnden Blumenschmuck).
  • Der Grabstein dominiert die Grabfläche, die Bepflanzung soll deshalb mit dem Grabstein und der Grabfläche ein ausgewogenes Verhältnis bilden.
  • Die verwendeten Pflanzen sollen nicht so groß werden, das der Grabstein nach geraumer Zeit zugewachsen ist.
  • Unser Tipp: Bei einem Reihengrab sollten nicht zu viele verschiedene Pflanzenarten miteinander kombiniert werden. Die jahreszeitlich wechselnde Blütenbepflanzung sollte etwa ein Drittel der flächendeckenden Bepflanzung ausmachen.